Urteil des OLG Dresden vom 24.07.2008 - 4 U 1857/07 - Aufklärungspflicht über das Risiko von Nervenirritationen bei intravenösen Injektionen in die Ellenbeuge
Vorliegend geht es um Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche aufgrund der eingetretenen Folgen einer zur Vorbereitung eines Schilddrüsen-Szinitgramms gesetzten Injektion einer Technetium-Lösung in die Vene der Armbeuge.
Das Gericht kam in dieser Entscheidung zu dem Ergebis, dass über das Risiko einer Nervenirritation bis hin zu einer Nervenläsion aufzuklären. Eine derartige Aufklärung wäre mündlich zu erteilen.
nachzulesen in: MedR 2009, 410 f.
Das Gericht kam in dieser Entscheidung zu dem Ergebis, dass über das Risiko einer Nervenirritation bis hin zu einer Nervenläsion aufzuklären. Eine derartige Aufklärung wäre mündlich zu erteilen.
nachzulesen in: MedR 2009, 410 f.